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Ausgabe 186 / 2005 vom 05.06.2005

Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC 
Autoren:   Hermann Schulze, DL1EEC (hfs)  
           Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)  
           Bastian Hengsbach, DH1KBH (bh)  
     
Kontakt: dl0agz@agz-ev.de 
 

DIE AGZ NAHM STELLUNG

(rps) und zwar zu den im April veroeffentlichten RegTP-Amtsblattmitteilun-
gen, die sich mit Einzelheiten zur Durchfuehrung der Amateurfunkpruefungen 
und zur Rufzeichenzuteilung fernbedienter und automatisch arbeitender Ama-
teurfunkstellen beschaeftigen. Lesen Sie die ausfuehrlichen Texte auf un-
serer Website unter der Navigation "Statements". Wir moechten sie im Fol-
genden kurz zusammenfassen.

Die AGZ betont gegenueber der Regulierungsbehoerde, das Amateurfunkgesetz 
lasse es in seiner jetzigen Form nicht zu, dass private Rechtspersonen 
Amateurfunkpruefungen oder Teile davon durchfuehren. Wir sehen in der 
nunmehr gewaehlten Form, Pruefungsausschuesse zu bilden, eine hinreichende 
Beteiligung der Amateurfunkverbaende und einzelner Funkamateure. Eine Ver-
lagerung der direkten Verantwortlichkeit etwa an private Vereine wuerde 
aus unserer Sicht ein enormes Konfliktpotenzial schaffen und kann wegen 
schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit im Rahmen der so genannten Vor-
:koordinierung von Relaisfunkstellen nicht gut geheissen werden. Wer dennoch 
Amateurfunkpruefungen in die Hand von privaten Vereinen legen moechte, der 
muss zuerst zum Deutschen Bundestag bzw. zu den Parteien gehen und fuer 
eine entsprechende aenderung des Amateurfunkgesetzes Mehrheiten finden.

Betreffend fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen 
leitet die AGZ aus dem Amateurfunkgesetz ab, dass ein weiteres Rufzeichen 
ausschliesslich kennzeichnende Funktion hat und dass sich das mit diesem 
Rufzeichen verbundene Recht zur Nutzung von Frequenzen nicht von demjeni-
gen personengebundener Rufzeichen unterscheidet. Das bedeutet, dass jeder 
Funkamateur einen uneingeschraenkten Rechtsanspruch auf die Zuteilung 
eines entsprechenden Rufzeichens besitzt. 

Das geltende Amateurfunkgesetz gibt zudem keine Grundlage her, ein wie auch 
immer gestaltetes Koordinierungsverfahren oder eine so genannte standortbe-
zogene Vertraeglichkeitspruefung oder gar eine anlagen- bzw. standortbezo-
gene Genehmigungssystematik im Amateurfunkdienst durchzufuehren.


DER STEIN DES ANSTOSSES

(hfs) Der "Runde Tisch Amateurfunk" mobbt die AGZ in seiner Stellungnahme 
vom 25. Mai gegenueber der Regulierungsbehoerde: 

"Dieser immens geleistete Arbeitsaufwand ist in Gefahr, da ungenuegend 
koordinierte automatisch und fernbedient arbeitende Amateurfunkstationen 
ein ausserordentliches Konfliktpotenzial bieten, wie aktuell am Beispiel 
einer Echolinkstation im Distrikt Nordrhein zu sehen ist."

Die technische Betriebsart Echolink foerdert in entscheidendem Masse die 
:internationale Voelkerverstaendigung bei einer gleichzeitigen massiven 
Reduktion elektromagnetischer Feldstaerken – und erfuellt damit eines 
der zentralen Ziele des Amateurfunkdienstes weltweit! Der vom RTA als 
Nachteil dargestellte Vorteil der Echolinksysteme ist pikanterweise die 
vermehrte Nutzung einer Frequenz. Das zu unterbinden kann nicht Ziel des 
Amateurfunkdienstes sein. 

Der RTA sollte sich besser darauf besinnen, dass der Amateurfunkdienst 
fuer alle 78.000 Funkamateure in Deutschland da ist und nicht nur fuer 
die – ohne Doppelzaehlung – 48.000 von ihm vertretenen Mitglieder. 
:Offensichtlich aber hat der RTA das Amateurfunkgesetz von 1997 in seiner 
nach oben offenen Liberalitaet noch gar nicht wahrgenommen und verharrt 
sowohl technologisch als auch ideologisch auf dem Stand der fruehen 
achtziger Jahre. Anders ist sein Missverstaendnis transparenter Modi 
nicht zu erklaeren: mehr dazu in HamRadio 2day 187.

Hermann, DL1EEC


DAS ERSTE RUFZEICHEN

(red) nach der Veroeffentlichung des neuen Rufzeichenplans mit einem mehr 
als dreistelligen Suffix wurde diese Woche Till Uhde, DL9JT, zugeteilt: 
Mit DQ10AGZ soll das zehnjaehrige Bestehen der AGZ e.V. im August 2006 
auf den Baendern begleitet werden.


BRITISCHER REGULIERER SCHLAEGT LIZENZEN AUF LEBENSZEIT VOR

(rps) Ofcom, Grossbritanniens Regulierungsbehoerde, will die Verwaltung 
des Amateurfunkdienstes verschlanken und schlaegt vor, Amateurfunkge-
nehmigungen kuenftig lebenslang zu vergeben sowie anstatt einer Urkunde 
aus Papier ein kostenloses elektronisches Dokument via Internet auszu-
haendigen. Damit koennte eine grosse Menge Geld gespart werden, so Ofcom, 
sowohl beim Staat als auch beim Funkamateur.

Ofcom betont, dass man keinesfalls daran denke, den Amateurfunk ohne Prue-
fung und ohne Einzelgenehmigung fuer jedermann frei zu geben. Dies wurde 
naemlich vom britischen Amateurfunkverband RSGB eingewendet, der in der 
Lizenz auf Lebenszeit schon gleich den Einstieg in den Ausstieg und den 
Untergang des Amateurfunks sah. Man zog seitens dieser Interessenvertre-
tung alle moeglichen Argumente gegenueber Ofcom heran, um den heute im 
Vereinigten Koenigreich noch vorgeschriebenen jaehrlichen Verlaengerungs-
antrag mit immer wieder aufs Neue anfallenden Kosten in Hoehe von 15 
britischen Pfund weiterhin zu behalten: Sogar die nationale Sicherheit 
sei in Gefahr – die RSGB verwies explizit auf den 11. September 2001, 
sollte Grossbritannien Lizenzen auf Lebenszeit ausstellen. Und sogar die 
Frequenzen seien langfristig gefaehrdet, wenn man nicht jedes Jahr einen 
neuen Antrag stellen muss – eine seltsame Logik.

Dies alles wurde seitens der Behoerde nun zurueck gewiesen: Schliesslich 
gibt es die lebenslange Lizenz ja schon lange in anderen europaeischen 
Staaten – in Deutschland z.B. seit 1949, ohne dass die nationale Sicher-
heit zusammenbricht und ohne, dass der Amateurfunk Schaden leidet. Ofcom 
betont, dass das Ziel allein die Verschlankung der Verwaltung ist – und 
nicht, den Funkamateuren Rechte zu nehmen. Der Lizenzentzug bei Verstoes-
sen sei schliesslich unabhaengig von der Gueltigkeitsdauer weiterhin 
moeglich.

Quellen: RSGB, Ofcom und Radio Nederland

Anmerkung der Redaktion: Die Tendenz, gesetzlich verankerte Rechte durch 
Vereinsinteressen zu verschlechtern, scheint bei so genannten "Interessen 
vertretenden Amateurfunkverbaenden" in Deutschland ihre Anleihe zu nehmen.


DEM AMATEURFUNK EINEN BAERENDIENST

(bh) erwiesen hat der Vorsitzende von Westlink e.V., das ist Ralf Jansen, 
DG1TV ex DO1KK, indem er sich am 29. Mai gegen 16:00 Uhr auf der Frequenz 
145,450 MHz in die Phalanx der "Anti-Echolink-Hooligans" einreihte und 
einer DARC-Clubstation aus Langenfeld die Frequenz und die Nutzung des 
dort ansaessigen Simplex-Gateways DB0AGZ verwehrte. Dabei wusste er ganz 
genau, dass die Gateways Duesseldorf und Bergisch Gladbach auf 144,975 MHz 
in Langenfeld nicht zu hoeren sind.

Was DG1TV allerdings nicht wusste: Die Station aus Langenfeld war eine 
Eventstation und sollte bei vielen Zuhoerern vor Ort fuer den Amateur-
funkdienst werben. Dass man mit solch ruedem Gehabe nur verlieren kann 
und dass so etwas bestimmt kein Aushaengeschild fuer den Amateurfunk-
dienst ist, das sollte Ralf aufgrund seiner persoenlichen Vergangenheit 
schon wissen. 

DG1TV hat DB0AGZ nicht geschadet; er hat auch nicht der AGZ geschadet, er 
hat vielmehr dem Ortsverband Langenfeld im DARC und dem Ansehen des Ama-
teurfunkdienstes in der Oeffentlichkeit geschadet!

Bastian, DH1KBH


REGULIERUNGSBEHOERDE FORDERT KOHLE

(rps) Der niederlaendische Online-Dienst "etherpiraten.com" berichtet, dass 
die deutsche Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post von den 
Betreibern des UKW-Piratensenders "Koning Keizer Admiraal" – wir berichteten 
im Dezember – nun ein hohes Bussgeld eintreiben will. Die Forderung soll 
sich auf 53.500 Euro belaufen. 

"Koning Keizer Admiraal" war waehrend einer Marathonsendung am 11. Dezember 
2004 auf 97,0 MHz an der deutsch-niederlaendischen Grenze bei Bad Bentheim 
ausgehoben worden. Seinerzeit hiess es, die Behoerdenvertreter haetten keine 
Personalien aufgenommen – bei der Piraten-Party war naemlich eine groessere 
:Menschenmenge vor Ort. Es stellt sich also die Frage, an wen denn der Buss-
geldbescheid zugestellt worden ist. Andererseits gilt "etherpiraten.com" im 
Allgemeinen als gut informierte Quelle. Ihr zufolge will "Koning Keizer 
Admiraal" nun rechtliche Schritte unternehmen, um gegen das Bussgeld anzu-
gehen, das mindestens ebenso rekordverdaechtig hoch ist wie der seinerzeit 
aufgebaute, mehr als einhundert Meter aufragende Antennenmast und die damit 
erzielte Reichweite des UKW-Rundfunkpiraten.

Quellen: www.vogelfreiesradio.de und www.etherpiraten.com


ZUM GUTEN SCHLUSS: HAM RADIO 2005

(red) Diskutieren Sie statt mit Keyboard und Maus einfach einmal live mit 
uns: am Stand der AGZ auf dem Gelaende der Neuen Messe Friedrichshafen am 
Bodensee vom 24. bis zum 26. Juni. Sie finden uns in Halle A1 am Stand 617, 
direkt gegenueber DIFONA und neben SWISSLOG. 


Vy 73,
Hermann, DL1EEC 


Quelle: http://www.agz-ev.de/

73 de Hans!


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