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Ausgabe 187 / 2005 vom 12.06.2005

Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC 
Autoren:   Hermann Schulze, DL1EEC (hfs)  
           Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)  
     
Kontakt:   dl0agz@agz-ev.de 

 
DER TRANSPARENTE MODUS

(hfs) automatischer und fernbedienter Amateurfunkstationen stellt Funk-
amateure mit deutschem Zeugnis zunehmend vor Verstaendnisprobleme, deren 
Ursache in der Ausbildung liegt. Noch immer liegen dort die Schwerpunkte 
auf traditionellen statt auf modernen digitalen Betriebsarten mitsamt 
deren Vernetzungstechniken. Hoert man auf vernetzten Repeatern zu und 
konfrontiert sich mit den Gespraechsinhalten, dann scheint es, dass in 
den Augen der Funkamateure erstens Relaisfunkstellen nur fuer Mobilisten 
da zu sein haben und zweitens Simplexfrequenzen eine exklusive Pacht 
fuer OV-Frequenzen an die entsprechenden Vereine zahlen. Mit dieser 
Geisteshaltung der fruehen 80er Jahre koennen wir im 21. Jahrhundert
bestimmt nicht punkten.

Noch folgenreicher wird diese antiquierte Verhaltensstruktur, wenn Ver-
netzungsmedien sich auf drahtgebundener Basis anbieten. Hier sind die 
abwehrenden Reaktionen teilweise schon militant und fuehren oftmals zu 
Beleidigungen der Gespraechsteilnehmer, wenn diese mittels Internet-
technik auf Simplexfrequenzen auftauchen. Analysiert man dieses Unbe-
hagen, dann kommt man schnell zu den eigentlichen Motiven: Man will 
erstens unter sich bleiben und man will zweitens ueberregionale Anbin-
dungen Satelliten und der Kurzwelle ueberlassen. Technologisch befinden 
sich diese Positionen allerdings auf der Ebene der Quarzgraeber.

Richtig waere es, auf Simplexfrequenzen nicht nur drahtgebundene oder 
drahtlose Netze anzubinden, sondern auch digitale Datenstroeme. Tech-
nisch ist es bereits heute moeglich – siehe z.B. DAB und DRM –, seinem 
Empfaenger ein Rufzeichen auf die ueberwachungsliste zu setzen, mit dem 
man ein QSO machen will, oder man gibt eben einen bestimmten Satelliten 
ein, den man arbeiten moechte. Das waere ein ideales Frequenzsharing der
Zukunft.

Trotz der Vorbehalte vieler Nutzer arbeiten die Funkamateure DL1XM, das 
ist Rocco Busch, und Joachim Berns, DL1YBL, unbeirrt an der digitalen 
Vernetzung von Sprachumsetzern. Die Strecke Frankfurt-Ruhrgebiet-Hamburg 
ist z.B. bereits digital-drahtlos verbunden und erlaubt eine fast deutsch-
landweite Kommunikation zwischen Funkamateuren – und zwar mit einer gerin-
gen eigenen Strahlungsleistung. Gerade der Einsatz ausrangierter kommer-
zieller und nicht mehr marktkonformer Technik wie z.B. des APCO-Protokolls 
und der 5,7-GHz-Technik des Canopy-Systems von Motorola mit einer maxi-
malen spezifizierten Reichweite von 56 km ist vielversprechend. Unter 
Amateurfunkbedingungen sind hier gut 80 km Reichweite drin. Deutschland 
waere also mit gut 50 Repeatern komplett abgedeckt – und das auf einer 
einzigen Frequenz!

Interessierte Funkamateure finden am 25. Juni um 12 Uhr auf der Ham Radio 
in Friedrichshafen im Raum oesterreich einen Vortrag von Joachim Berns, 
DL1YBL, zum Thema "Vernetzung von digitalen und analogen Sprachrelais". 
Nutzen Sie diese internationale Messe, um sich ueber digitale Kommunika-
tionsformen im Amateurfunk zu informieren; besuchen Sie Joachims Vortrag 
und kommen Sie anschliessend zur AGZ an den Stand 617 in Halle A1 – 
gegenueber DIFONA und neben SWISSLOG. Wir freuen uns, ueber dieses Kern-
thema mit Ihnen "fachsimpeln" zu koennen.

Hermann, DL1EEC


AMATEURFUNK-NEWSGROUPS – WIRKLICH NOCH LEGAL?

(rps) Straftaten sind das taegliche Brot der so genannten Newsgroups im 
Internet: Nirgendwo sonst auf der Welt wird so viel geschimpft, beleidigt,
verleumdet und gemobbt wie in Online-Netzen. Sei es, dass ein Teilnehmer 
aufgefordert wird, "sterben zu gehen", sei es, dass tatsachenwidrig be-
hauptet wird, eine gewisse Person habe eine Straftat begangen und es wird 
deshalb Antrag auf Strafverfolgung angedroht, sei es, dass jemand aufs 
uebelste oeffentlich genoetigt wird, und sei es schliesslich, dass mit 
justiziablen Kraftausdruecken nur so um sich geworfen wird, natuerlich 
anonym. Der Umgang miteinander in diesem "Sandkasten" ist derart unbe-
kuemmert, dass es offenbar keine Hemmungen mehr gibt.

Das miese Spiel geht aber noch weiter: Beschwert man sich beim Provider 
eines strafrechtlich aneckenden Teilnehmers – schliesslich stellt der 
Provider nicht nur den Netzzugang, sondern auch eine Infrastruktur bereit, 
mit deren Hilfe diese Taten ueberhaupt erst begangen werden koennen –, 
dann erhaelt man Antworten wie etwa diese vom Koelner Anbieter NetCologne:

"Wie Sie [...] sehen koennen, wird NetCologne sich nicht in persoenliche 
Differenzen von Usenet-Teilnehmern einmischen. Wir empfehlen den Einsatz 
von Filtern ("Killfiles"), die eine Vorauswahl der angebotenen Artikel 
ermoeglichen und von nahezu jedem Newsreader unterstuetzt werden."

Es ist nicht zu fassen: Klar erkennbare Straftaten werden als "persoen-
liche Differenzen" herunter gespielt – und man empfiehlt schlicht das 
Wegschauen. Dass der Rest der Community die justiziablen Angriffe auf 
Diskussionsteilnehmer weiterhin auf der Buehne des providereigenen Ser-
vers dargeboten bekommt, das spielt bei NetCologne keine Rolle. Wegsehen 
bei Straftaten anstatt einzuschreiten – kommt das nicht irgendwie bekannt 
vor? Interessant ist, dass es zum unterzeichnenden NetCologne-Mitarbeiter 
einen Funkamateur gleichen Namens gibt: Er wohnt in Koeln. Zufall?

Was sagt die Rechtsprechung eigentlich dazu? Selbst geschaffene Benimm-
regeln wie die so genannte "Netiquette" haben aus Sicht des Juristen kaum 
eine Bedeutung. Die Justiz laesst sich von sich selbst Regeln gebenden 
privaten Gruppen, die keine gesetzlich anerkannte Legitimation besitzen, 
kaum beeindrucken. So wertet das deutsche Strafrecht das Fremdcanceln von
Newsgroupbeitraegen etwa als rechtswidrige Datenveraenderung im Sinne von 
Paragraf 303a des Strafgesetzbuches – auch, wenn die "Netiquette" dies 
ausdruecklich vorsieht. Wird einem Provider etwa die Existenz von belei-
digenden Newsgroupinhalten unmissverstaendlich bekannt, so ist er ver-
pflichtet, sie von seinem eigenen Server zu entfernen, will er nicht als 
Mittaeter oder Beguenstigter gelten.

Ich empfehle in diesem Zusammenhang die eingehende Lektuere des Buches 
"Online-Recht" von Rechtsanwalt Tobias H. Stroemer, das im dpunkt-Verlag 
erschienen ist, und dem ich viele Argumente und Informationen entnommen 
habe. Danach wird sich so Mancher fragen, ob das Usenet unter der gegen-
waertigen Praxis der Provider ueberhaupt noch als legal bezeichnet werden 
kann: Das Packet-Radio-Netz laesst gruessen!

Ralph, DC5JQ


EINSTEIN AUF TOUR

(rps) 2005 ist das Einsteinjahr. Die bahnbrechenden wissenschaftlichen 
Verdienste Albert Einsteins sollen anlaesslich des einhundertsten 
Geburtstags der speziellen Relativitaetstheorie mit vielen Veranstal-
tungen und Ausstellungen fuer die oeffentlichkeit transparent gemacht 
werden. Fuer eine Woche verwandelt sich z.B. der Potsdamer Lustgarten 
in den "Jahrmarkt der Wissenschaften". Vom 11. bis zum 16. Juni – also 
diese Woche – zeigen dort ueber 30 Forschungsinstitute in bunter Atmos-
phaere neueste Forschung.

Seit dem 19. Mai bereits ist das Ausstellungsschiff "MS Einstein" auf 
Reisen und legt in zahlreichen Staedten entlang der deutschen Wasser-
strassen an – und dies noch bis zum 19. September. Die Ausstellung an 
Bord des 105 Meter langen Binnenschiffs bringt ihren Besuchern Einsteins 
Werk und seine Persoenlichkeit nahe. Die Exponate regen zur spielerischen 
Auseinandersetzung mit den komplexen Theorien Albert Einsteins an und 
zeigen Entwicklungen der aktuellen Forschung, die es ohne Einsteins 
Vorarbeit nicht gaebe. 

Begeben Sie sich auf Einsteins Spuren und erfahren Sie von Wissenschaft-
lern aus erster Hand, wie aufregend und spannend das sein kann! Mehr zum 
Jahrmarkt der Wissenschaften und zur MS Einstein – vor allem die Orte und
Zeiten, wo sie vor Anker geht – das entnehmen Sie bitte dem Internet unter

www.wissenschaft-im-dialog.de.


WENN EINER EINE REISE TUT ...

(rps) dann will er wissen, wo er im Ausland funken darf. Hier unsere 
Kurzinformation zur Urlaubszeit:

Zwischen den deutschen Funkamateuren der ehemaligen Klassen 1 und 2 
gibt es heute keinen Unterschied mehr: Die Vergangenheit ist quasi 
rechtlich ausgeloescht. Beide sind national jetzt Klasse A und inter-
national gehoeren sie der nunmehr einzigen CEPT-Klasse schlechthin an. 
Dies bedeutet in Sicht der AGZ, dass die gesamte deutsche Klasse A in 
allen Laendern, die das CEPT-Abkommen zum Amateurfunk anwenden, auch 
auf der Kurzwelle senden darf, und zwar unabhaengig davon, ob das 
Gastland die Morsetelegrafiepruefung schon abgeschafft hat oder nicht. 
Ein guter Tipp ist in diesem Zusammenhang, sich von der Regulierungs-
behoerde eine neue Genehmigungsurkunde ausstellen zu lassen, aus der 
Klasse A und auch die neue CEPT-Konformitaet eindeutig hervorgehen.

Die deutsche Zeugnisklasse E ist dagegen bisher nicht europaeisch 
harmonisiert. Hier bedarf es einer ausdruecklichen Gastlizenz im 
jeweiligen Land, die es allerdings nicht ueberall gibt. Informationen, 
welche Staaten dies anbieten, finden Sie nebst Antragsformularen und 
Adressen der zustaendigen Behoerden im Internet unter

www.delta-oscar.de


Vy 73,
Hermann, DL1EEC 
 

Quelle: http://www.agz-ev.de/

73 de Hans!  


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