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Ausgabe 191 / 2005 vom 17.07.2005

Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC 
Autoren:   Wolfgang van Gels, DL5EDA (wvg)  
           Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)  
     
Kontakt:   dl0agz@agz-ev.de 


LEITARTIKEL: "WEHRET DEN ANFAENGEN"!

(wvg) Funktelegramm 7/2005 Seite 3: "... schliesst Schwerbehinderten aus." 
Diese Schlagzeile im Funktelegramm liess alle Alarmglocken in mir laeuten. 
Nicht wer hier etwas tat, nein – was hier geschehen war, war Anlass, mich 
mit dem Thema Behinderung zu befassen. Ploetzlich hatte ich das Wort "Es 
wird kalt in Deutschland" wieder in meinen Ohren. Es stand in einem 
Grusswort einer Broschuere. Ich weiss nicht mehr in welcher. Dass es eine 
solche Bedeutung fuer mich bekommen wuerde, hatte ich nicht erwartet.

Was sind die Worte unserer Repraesentanten in Staat und Kirche noch wert, 
wenn Menschen wegen einer Behinderung aus einem Verein ausgeschlossen 
werden koennen? Wo bleibt der Aufschrei der Massen? Haben wir hier eine 
neue Qualitaet von Weggucken?

In Sonntagsreden kann man leicht ueber Integration Behinderter, Gleich-
stellung von Behinderten und Nichtbehinderten schwafeln. In einem beson-
deren Gesetz haben wir den Grundstein fuer die Gleichstellung behinderter 
Menschen gelegt. Aber das alles ist Makulatur, ein Aushaengeschild, ein 
Alibi. Wenn es zum Schwur kommt, ziehen wir uns doch lieber in unser 
Schneckenhaus zurueck und gucken weg.

Ich kann nur sagen: Wehret den Anfaengen, damit es in Deutschland nicht 
saukalt wird.

Vy 73 de

Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.


LESERBRIEF ZU DIESEM THEMA

(red) Wolfgang, DL8UAA, schrieb uns:

"Ralf, hast Du prima hinbekommen; Deinen AGZ-RS. Halbwahrheiten zu ver-
breiten sind Dein Werkzeug? Als du noch mit mir im AR warst, hatte ich 
ein anderes Bild! So aendern sich die Zeiten! Also hab' Dank fuer die 
Unterstuetzung Deines Informanden. Hast mir geholfen darzustellen wer 
sich wo 'wohlfuehlt'!

Viel Freude und viele Freunde wuensche ich Dir

73s
Wolfgang
dl8uaa

PS: ebrigens einer Deiner Freunde sagte mal, als er noch Vernunft in der 
Merheit hatte, 'was stoert es uns, wenn welche sich profilieren wollen. 
Wir gehen unseren Weg auf den vorgezeichneten Bahnen (gemeint war die 
Satzung etc, die Du nicht kennen willst)' uebrigens, der Herr Kraft hat 
unsere Einwaende akzeptiert! Er will ja auch ehrlich durchs Leben gehen! 
Und wenn Du mal Zeit hast, dann liess die Vereinsdokumente langsam; Wort 
fuer Wort! Von vorn bis hinten; dann gehst du deinen Informanden auch 
nicht auf den Leim!"


INFODIENST

(red) Wer sich in Sachen "Behindertenschutz" aeussern moechte, richtet 
seine Eingabe an den Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange 
behinderter Menschen, zu Haenden Herrn Haack, 11017 Berlin. 


REGTP WURDE ZUR BNETZA

(rps) Das am Mittwoch dieser Woche in Kraft getretene "Zweite Gesetz zur 
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" gibt der Regulierungsbehoerde 
einen neuen Namen und auch zusaetzliche Aufgabenbereiche. Sie heisst jetzt 
"Bundesnetzagentur fuer Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und 
Eisenbahnen" – kurz Bundesnetzagentur oder noch kuerzer BNetzA. Zweck des 
neuen Gesetzes ist die Gewaehrleistung einer moeglichst sicheren, preis-
guenstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltvertraeglichen 
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizitaet und Gas. Hier ist nun ab 
sofort die Bundesnetzagentur gefordert.

Eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen musste nun wegen des 
neuen Namens geaendert werden. Dabei ist dem Gesetzgeber allerdings ein 
ziemlich peinlicher handwerklicher Fehler unterlaufen: Artikel 3 Absatz 12 
des neuen Gesetzes zum Energiewirtschaftsrecht versucht, die Amateurfunk-
verordnung vom 23. Dezember 1997 zu aendern. Die gibt es allerdings seit 
Februar dieses Jahres nicht mehr; sie wurde vollstaendig aufgehoben und 
durch eine neue AFuV ersetzt: Der Versuch ist also fehlgeschlagen.

Offenbar ist dies sowohl dem federfuehrenden Ministerium fuer Wirtschaft 
und Arbeit, als auch Bundestag und Bundesrat komplett entgangen – mit der 
Folge, dass in der geltenden AFuV eine nicht mehr existierende RegTP 
weiterhin fuer den Amateurfunk zustaendig ist. Die rechtlichen Folgen 
sind unklar. Derselbe Fehler unterlief dem Gesetzgeber uebrigens bei der
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung: Auch hier wird versucht, die 
alte – nicht mehr existente – Verordnung aus dem Jahre 2001 zu aendern: 
wie gesagt – einfach nur peinlich.


FUNKER DARF ANTENNE AUF MIETSHAUS ERRICHTEN

(red) Positives tut sich auf dem in Deutschland ansonsten ziemlich uner-
freulichen Gebiet der Funkantennen bei Mietwohnungen. Dank der Hilfe eines 
bekannten Koelner Rechtsanwalts und der Boulevardzeitung "Express" darf 
ein CB-Funkerehepaar wieder eine Funkantenne auf dem Dach errichten.

Was war passiert? Der Vermieter des Ehepaars, eine bekannte Koelner 
Wohnungsgesellschaft, hatte den 63-jaehrigen Funker und seine schwerbe-
hinderte Frau aufgefordert, ihre bereits seit Jahren auf dem Dach befind-
liche CB-Funkantenne zu beseitigen. Die Gesellschaft begruendete dies 
damit, dass durch die Antenne der Fernsehempfang der Nachbarn gestoert 
werde.

Der Funker baute die Antenne daraufhin ab, wandte sich aber gleichzeitig 
an einen bekannten Koelner Rechtsanwalt. Der Anwalt erlaeuterte der 
Wohnungsgesellschaft die Rechtslage und informierte ausserdem die Tages-
zeitung "Express", die sich ebenfalls mit der Wohnungsgesellschaft in 
Verbindung setzte. Die Gesellschaft liess daraufhin die gestoerten 
Anlagen vom Kabelnetzbetreiber NetCologne untersuchen. Dabei stellte 
sich heraus, dass die TV-Stoerungen nicht von der Funkanlage des Ehepaars 
ausgingen. Die Wohnungsgesellschaft beschloss daraufhin, die CB-Funkan-
tenne weiterhin auf dem Dach zu dulden.

Quelle: FM – Das Funkmagazin und Koelner Express vom 9. Juli


ELEKTROMAGNETISCHE FELDER LEICHT GEMACHT

(red) Ein neuartiges Internetportal soll Laien in verstaendlicher Form 
ueber die neuesten Forschungsergebnisse zu biologischen Wirkungen elek-
tromagnetischer Felder informieren. Das Forschungszentrum fuer Elektro-
Magnetische Umweltvertraeglichkeit (femu) der Rheinisch-Westfaelischen 
Technischen Hochschule Aachen (RWTH) will mit dem EMF-Portal die tat-
saechlichen und vermeintlichen Risiken elektromagnetischer Felder durch 
verstaendliche wissenschaftliche Informationen objektiv beleuchten.

Kernstueck des EMF-Portals ist eine durchsuchbare Literaturdatenbank mit 
mehr als 8000 Veroeffentlichungen aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Mehr als 1000 von ihnen sind nach Angaben der Betreiber bisher mit Basis-
informationen in deutscher Sprache aufbereitet. Informationen zu techni-
schen und biologischen Grundlagen einschliesslich Grenzwerten, ein Glossar 
sowie technische Kurzinfos zu einer Vielzahl im Alltag auftretender Feld-
quellen ergaenzen das Angebot, das vom Bundesamt fuer Strahlenschutz, der 
Forschungsgemeinschaft Funk und der Forschungsstelle fuer Elektropathologie 
gefoerdert wird.

Sie erreichen das neue EMF-Portal im Internet unter 
http://www.emf-portal.de/.

Quelle: Heise online


ZUM SCHLUSS: DIE UNTERLAGEN

(red) fuer die im September stattfindende Tagung der IARU-Region-1 in 
Davos/Schweiz koennen Sie unter http://www.iaru-r1.org/index-davos.html 
nachlesen bzw. herunter laden.


Vy 73,
Hermann, DL1EEC 


Quelle: http://www.agz-ev.de/

73 de Hans!


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