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Ausgabe 191 / 2005 vom 17.07.2005
Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC
Autoren: Wolfgang van Gels, DL5EDA (wvg)
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)
Kontakt: dl0agz@agz-ev.de
LEITARTIKEL: "WEHRET DEN ANFAENGEN"!
(wvg) Funktelegramm 7/2005 Seite 3: "... schliesst Schwerbehinderten aus."
Diese Schlagzeile im Funktelegramm liess alle Alarmglocken in mir laeuten.
Nicht wer hier etwas tat, nein – was hier geschehen war, war Anlass, mich
mit dem Thema Behinderung zu befassen. Ploetzlich hatte ich das Wort "Es
wird kalt in Deutschland" wieder in meinen Ohren. Es stand in einem
Grusswort einer Broschuere. Ich weiss nicht mehr in welcher. Dass es eine
solche Bedeutung fuer mich bekommen wuerde, hatte ich nicht erwartet.
Was sind die Worte unserer Repraesentanten in Staat und Kirche noch wert,
wenn Menschen wegen einer Behinderung aus einem Verein ausgeschlossen
werden koennen? Wo bleibt der Aufschrei der Massen? Haben wir hier eine
neue Qualitaet von Weggucken?
In Sonntagsreden kann man leicht ueber Integration Behinderter, Gleich-
stellung von Behinderten und Nichtbehinderten schwafeln. In einem beson-
deren Gesetz haben wir den Grundstein fuer die Gleichstellung behinderter
Menschen gelegt. Aber das alles ist Makulatur, ein Aushaengeschild, ein
Alibi. Wenn es zum Schwur kommt, ziehen wir uns doch lieber in unser
Schneckenhaus zurueck und gucken weg.
Ich kann nur sagen: Wehret den Anfaengen, damit es in Deutschland nicht
saukalt wird.
Vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.
LESERBRIEF ZU DIESEM THEMA
(red) Wolfgang, DL8UAA, schrieb uns:
"Ralf, hast Du prima hinbekommen; Deinen AGZ-RS. Halbwahrheiten zu ver-
breiten sind Dein Werkzeug? Als du noch mit mir im AR warst, hatte ich
ein anderes Bild! So aendern sich die Zeiten! Also hab' Dank fuer die
Unterstuetzung Deines Informanden. Hast mir geholfen darzustellen wer
sich wo 'wohlfuehlt'!
Viel Freude und viele Freunde wuensche ich Dir
73s
Wolfgang
dl8uaa
PS: ebrigens einer Deiner Freunde sagte mal, als er noch Vernunft in der
Merheit hatte, 'was stoert es uns, wenn welche sich profilieren wollen.
Wir gehen unseren Weg auf den vorgezeichneten Bahnen (gemeint war die
Satzung etc, die Du nicht kennen willst)' uebrigens, der Herr Kraft hat
unsere Einwaende akzeptiert! Er will ja auch ehrlich durchs Leben gehen!
Und wenn Du mal Zeit hast, dann liess die Vereinsdokumente langsam; Wort
fuer Wort! Von vorn bis hinten; dann gehst du deinen Informanden auch
nicht auf den Leim!"
INFODIENST
(red) Wer sich in Sachen "Behindertenschutz" aeussern moechte, richtet
seine Eingabe an den Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange
behinderter Menschen, zu Haenden Herrn Haack, 11017 Berlin.
REGTP WURDE ZUR BNETZA
(rps) Das am Mittwoch dieser Woche in Kraft getretene "Zweite Gesetz zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" gibt der Regulierungsbehoerde
einen neuen Namen und auch zusaetzliche Aufgabenbereiche. Sie heisst jetzt
"Bundesnetzagentur fuer Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen" – kurz Bundesnetzagentur oder noch kuerzer BNetzA. Zweck des
neuen Gesetzes ist die Gewaehrleistung einer moeglichst sicheren, preis-
guenstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltvertraeglichen
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizitaet und Gas. Hier ist nun ab
sofort die Bundesnetzagentur gefordert.
Eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen musste nun wegen des
neuen Namens geaendert werden. Dabei ist dem Gesetzgeber allerdings ein
ziemlich peinlicher handwerklicher Fehler unterlaufen: Artikel 3 Absatz 12
des neuen Gesetzes zum Energiewirtschaftsrecht versucht, die Amateurfunk-
verordnung vom 23. Dezember 1997 zu aendern. Die gibt es allerdings seit
Februar dieses Jahres nicht mehr; sie wurde vollstaendig aufgehoben und
durch eine neue AFuV ersetzt: Der Versuch ist also fehlgeschlagen.
Offenbar ist dies sowohl dem federfuehrenden Ministerium fuer Wirtschaft
und Arbeit, als auch Bundestag und Bundesrat komplett entgangen – mit der
Folge, dass in der geltenden AFuV eine nicht mehr existierende RegTP
weiterhin fuer den Amateurfunk zustaendig ist. Die rechtlichen Folgen
sind unklar. Derselbe Fehler unterlief dem Gesetzgeber uebrigens bei der
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung: Auch hier wird versucht, die
alte – nicht mehr existente – Verordnung aus dem Jahre 2001 zu aendern:
wie gesagt – einfach nur peinlich.
FUNKER DARF ANTENNE AUF MIETSHAUS ERRICHTEN
(red) Positives tut sich auf dem in Deutschland ansonsten ziemlich uner-
freulichen Gebiet der Funkantennen bei Mietwohnungen. Dank der Hilfe eines
bekannten Koelner Rechtsanwalts und der Boulevardzeitung "Express" darf
ein CB-Funkerehepaar wieder eine Funkantenne auf dem Dach errichten.
Was war passiert? Der Vermieter des Ehepaars, eine bekannte Koelner
Wohnungsgesellschaft, hatte den 63-jaehrigen Funker und seine schwerbe-
hinderte Frau aufgefordert, ihre bereits seit Jahren auf dem Dach befind-
liche CB-Funkantenne zu beseitigen. Die Gesellschaft begruendete dies
damit, dass durch die Antenne der Fernsehempfang der Nachbarn gestoert
werde.
Der Funker baute die Antenne daraufhin ab, wandte sich aber gleichzeitig
an einen bekannten Koelner Rechtsanwalt. Der Anwalt erlaeuterte der
Wohnungsgesellschaft die Rechtslage und informierte ausserdem die Tages-
zeitung "Express", die sich ebenfalls mit der Wohnungsgesellschaft in
Verbindung setzte. Die Gesellschaft liess daraufhin die gestoerten
Anlagen vom Kabelnetzbetreiber NetCologne untersuchen. Dabei stellte
sich heraus, dass die TV-Stoerungen nicht von der Funkanlage des Ehepaars
ausgingen. Die Wohnungsgesellschaft beschloss daraufhin, die CB-Funkan-
tenne weiterhin auf dem Dach zu dulden.
Quelle: FM – Das Funkmagazin und Koelner Express vom 9. Juli
ELEKTROMAGNETISCHE FELDER LEICHT GEMACHT
(red) Ein neuartiges Internetportal soll Laien in verstaendlicher Form
ueber die neuesten Forschungsergebnisse zu biologischen Wirkungen elek-
tromagnetischer Felder informieren. Das Forschungszentrum fuer Elektro-
Magnetische Umweltvertraeglichkeit (femu) der Rheinisch-Westfaelischen
Technischen Hochschule Aachen (RWTH) will mit dem EMF-Portal die tat-
saechlichen und vermeintlichen Risiken elektromagnetischer Felder durch
verstaendliche wissenschaftliche Informationen objektiv beleuchten.
Kernstueck des EMF-Portals ist eine durchsuchbare Literaturdatenbank mit
mehr als 8000 Veroeffentlichungen aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Mehr als 1000 von ihnen sind nach Angaben der Betreiber bisher mit Basis-
informationen in deutscher Sprache aufbereitet. Informationen zu techni-
schen und biologischen Grundlagen einschliesslich Grenzwerten, ein Glossar
sowie technische Kurzinfos zu einer Vielzahl im Alltag auftretender Feld-
quellen ergaenzen das Angebot, das vom Bundesamt fuer Strahlenschutz, der
Forschungsgemeinschaft Funk und der Forschungsstelle fuer Elektropathologie
gefoerdert wird.
Sie erreichen das neue EMF-Portal im Internet unter
http://www.emf-portal.de/.
Quelle: Heise online
ZUM SCHLUSS: DIE UNTERLAGEN
(red) fuer die im September stattfindende Tagung der IARU-Region-1 in
Davos/Schweiz koennen Sie unter http://www.iaru-r1.org/index-davos.html
nachlesen bzw. herunter laden.
Vy 73,
Hermann, DL1EEC
Quelle: http://www.agz-ev.de/
73 de Hans!
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