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Ausgabe 192 / 2005 vom 24.07.2005

Redaktion: Hermann Schulze, DL1EEC 
Autoren:   Hermann Schulze, DL1EEC (hfs)  
           Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)  
     
Kontakt:   dl0agz@agz-ev.de 

 

LEITARTIKEL

(hfs) Da aendert die RegTP ihren Namen in BNetzA und gewaehrleistet damit, 
dass das Amateurfunkgesetz von 1997 jetzt ohne AFuV angewendet werden muss: 
Ein Erfolg der AGZ? 

Da weigert sich die gesamte Manpower der BNetzA, Funkdienste mit gemeinsamer 
Frequenznutzung zu koordinieren, um aber gleichzeitig jedem Funkamateur im 
Detail vorzuschreiben, wann und wie er seine Station automatisch laufen 
lassen darf. Ein neuer Fall fuer den Bundesrechnungshof?

Da bekommt der Beauftragte der Bundesregierung fuer die Belange behinderter 
Menschen einen Brief mit einer Information von DL1RTK, dass der DARC einen 
Behinderten ausgeschlossen hat. Daraufhin fordert diese Behoerde die AGZ 
auf, sich fuer den Ausschluss des Behinderten zu rechtfertigen: Ein Fall 
von Leseschwaeche?

Funkamateure sollten sich jetzt endlich darauf konzentrieren, das Amateur-
funkgesetz nicht durch stuemperhaft getextete Rechtsvorschriften verwaes-
sern zu lassen.

Hermann, DL1EEC


LESERBRIEF

(red) Gerd, DL2ROG, DARC-Ortsverbandsvorsitzender von Y05, schreibt uns 
am 17. Juli:

"Hallo AGZ-Team,

eigentlich wollte ich mich bei Euch nicht aeussern, da ich nicht Fan der 
AGZ bin und nicht alles richtig finde, was ihr veroeffentlicht. Der letzte 
Artikel ueber den Ausschluss von Olaf Habermann war aber so gut recher-
chiert, dass mir einige OM im eigenen Distrikt sogar anlasten, ich haette 
daran mitgearbeitet.

Als erstes bitte ich richtig zu stellen, dass ich den Artikel im Rundspruch 
weder angeregt, noch Zuarbeiten gemacht habe. Was ich besonders gut an dem 
Artikel fand, war, dass Ihr den Link zu der eigentlichen Behinderung mit 
eingestellt habt. DM2OH war tatsaechlich kein Waisenknabe, wenn man jedoch 
aufmerksam liest, was ueber seine Behinderung im Internet steht, dann kann 
man sich auch als medizinischer Laie viele Sachen erklaeren. Ich moechte 
einen Hauptstreitpunkt, der stark in PR diskutiert wird, aufklaeren. 

Olaf Habermann hat seinen vollen Beitrag einschliesslich Mahngebuehren an 
die Geschaeftsstelle ueberwiesen, aber leider viel zu spaet. Olaf Habermann 
hat seinen Beitrag in der Vergangenheit per Bankeinzug bezahlt. Fuer das 
Jahr 2004 war die Einzugsermaechtigung erloschen, da die Abbuchung nicht 
von seiner Bank eingeloest wurde. Darauf hin hat er seinen Beitrag durch 
persoenliche Ueberweisung bezahlt. Fuer das Jahr 2005 ging er davon aus, 
dass seine Einzugsermaechtigung noch Gueltigkeit hat und ignorierte auch 
die Mahnungen deshalb. Leider hat er mich erst relativ spaet angesprochen, 
weil er Mahnungen erhielt. Zwischenzeitlich erfolgte der Ausschluss. 

Auch mir war nicht klar, wie viel denn ein ausgeschlossener OM bezahlen 
muss, deshalb rief ich nach dem Informationsschreiben in der Geschaefts-
stelle an, ab wann der Ausschluss gilt und wie viel er denn noch bezahlen 
muesse. Auch die Geschaeftsstelle wusste bei erster und zweiter Anfrage 
nicht, wie viel denn Olaf Habermann nun bezahlen muss und ab wann der 
Ausschluss gilt. Erst durch Klaerung durch die Juristin war offensichtlich, 
dass der Ausschlusstermin der Tag der Amateurratssitzung war und dass der
vollstaendige Jahresbeitrag gezahlt werden muss, da bei Ausschluss im 
Gegensatz zur Aufnahme keine Beitragsverkuerzung erfolgt. Dies war ja auch 
kein Problem, Olaf Habermann, DM2OH, hat seinen Beitrag im Juli 2005 ord-
nungsgemaess und mit Mahngebuehren bezahlt. Vielleicht kann dieser Punkt 
einmal richtig gestellt werden.

Zum Ausschluss selbst sehe ich das so, der Amateurrat kann nur ueber das 
abstimmen, was ihm vom DV Brandenburg und von der Juristin des DARC vor-
gelegt wird. Das Verfahren wurde vom DVV Y eingeleitet. Wir hatten damals 
im OV-Vorstand die Begruendung des DV ausgewertet und beschlossen, in 
Widerspruch zu gehen, da wir der Ansicht waren, dass man erst schuldig 
ist, wenn man rechtskraeftig verurteilt ist und aus unserer Sicht einfach 
die Beweise fuer einen Satzungsverstoss fehlten oder Beschuldigungen nicht 
beweisbar seien. Wir haben jedoch im Amateurfunk 'selbsternannte' Richter 
ueber andere, die das Wort 'Selbstregulierung' falsch verstehen.

Was eindeutig erwiesen ist, ist dass DM2OH auf den UKW-Baendern einen Stil 
an den Tag legte, der gegen jeglichen guten Geschmack im Amateurfunk ver-
stiess. Daran haben wir im OV, und auch andere, hart gearbeitet, dass dies 
aufhoert. Denn Olaf wurde staendig von anderen provoziert und wird es immer 
noch und genau dann kommt das soziale Verhalten, welches sich aus seiner 
Behinderung ergibt, zum tragen.

Wir hatten gerade im letzten Jahr Erfolge, um Olaf wurde es ruhiger, er 
begann mit einem zweiten Hobby und er wurde von uns stark mit in die 
Jugendarbeit einbezogen. Lest einfach einmal die Artikel auf der Seite 
www.ag-mbo.de und auf der Y05-Webseite. Jegliche Bemuehungen, Olaf Haber-
mann zu integrieren, werden aber staendig von anderen 'funkenden Zeitge-
nossen' wieder zu Nichte gemacht. Solche Leute kramen staendig alte 
Kamellen, ueber die schon laengst Gras gewachsen ist, wieder hervor und 
leben staendig in der Vergangenheit, meist, um von eigenen Unzulaenglich-
keiten abzulenken. Diese stellen jedoch nur eine sehr kleine Gruppe dar. 
Unsere Befuerchtung ist, dass Olaf Habermann durch diese Provokationen 
wieder in seine alte Schiene zurueck fallen koennte, und da spielt der 
Ausschluss eine aeusserst negative Rolle. 

Jeder wertet das fuer sich anders, je nachdem, welche Einstellung er zu 
Behinderten hat. Und so gehen die Forderungen von 'Genehmigungsentzug' 
bis zu 'lasst ihn in Frieden' oder sogar nazistischen Spruechen. Gerade 
der rechte Rand fuehlt sich durch den Ausschluss bestaerkt und redet auch 
offen ueber Band darueber, was wir belegen koennen.

Im Endeffekt haben sich mit dem Ausschluss von Olaf Habermann die Leute 
durchgesetzt, die von der Integration von Schwerbehinderten entsprechend 
dem Schwerbehindertengesetz und von der Akzeptanz einer Behinderung weit 
entfernt sind oder diese Gesetze nicht kennen. Man muss aber auch berueck-
sichtigen, dass die Behinderung von Olaf Habermann sich im normalen QSO 
oder beim Treffen auf der Strasse nicht offensichtlich zeigt. Deshalb ist 
sie auch fuer alle, die noch nichts mit Behinderten zu tun hatten, sehr
 schwer einzuschaetzen. Ich selbst bin durch Zusammenarbeit mit dem 
Berufsbildungswerk im Oberlinhaus in Potsdam, wo behinderte Jugendliche 
ausgebildet werden, seit Jahren gut mit der Behindertenproblematik 
vertraut.

Meine persoenliche Meinung ist, wer nicht versteht oder besser gesagt in 
der Lage ist, die 'Schwachen' in unserer Gesellschaft zu verstehen, mit 
ihnen umzugehen oder sich mit deren Problemen auseinander zu setzen, ist 
fuer mich selber ein schwacher Mensch und ein 'Aussenseiter' in unserer 
Gesellschaft.

Gerd, DL2ROG, OVV Y05"

Danke fuer diesen Leserbrief!


BNETZA: AMATEURFUNK MUSS ABSCHALTEN

(rps) – falls es zu einer Stoerung des geplanten europaeischen Satelliten-
navigationssystems Galileo kommt. Der Hintergrund: Die AGZ wollte Klarheit 
ueber die Zukunft und die Investitionsfaehigkeit unseres 23-cm-Bandes und 
bat das Praesidium der damaligen RegTP um Auskunft, wie die Behoerde das 
gegenseitige Stoerpotenzial von Galileo und Amateurfunk einschaetzt, ob 
ihr Vertraeglichkeitsstudien bekannt sind und welche Massnahmen sie im 
Stoerungsfalle ergreifen wird. Wir wollten schlicht wissen, wo wir dran 
sind – schliesslich ist 23 cm ein nicht nur unter Netzaspekten wichtiges 
Amateurfunkband.

Die Antwort: Eine Vertraeglichkeitsstudie ist der Bundesnetzagentur genauso 
wenig bekannt wie der AGZ. Die BNetzA haelt eine solche – im Gegensatz zur 
AGZ – auch nicht fuer erforderlich. Denn schliesslich sei der gemeinsame 
Frequenzbereich durch die WRC im Jahre 2000 dem Satellitennavigationsfunk-
dienst mit Primaerstatus zugewiesen worden – und dabei sei ein funkver-
traegliches Nebeneinander mit dem Amateurfunkdienst angenommen worden. 
Begruendet wird diese Vermutung durch angeblich positive Erfahrungen mit 
Hochleistungsradaren und dem parallel betriebenen GPS-Navigationssystem 
knapp unterhalb von 1240 MHz.

So ganz koennen wir dieser Beruhigungspille allerdings nicht folgen. Der 
AGZ sind naemlich Faelle bekannt, wo der Amateurfunk am unteren Ende des 
23-cm-Bandes GPS massiv gestoert hat – und zwar bereits ausser Band. Es 
mussten z.B. Packet-Radio-Linkstrecken ausser Betrieb genommen werden. 
Und – wie kam eigentlich die Annahme des "funkvertraeglichen Nebeneinanders" 
auf die Tagesordnung der WRC-2000? Sassen dort nicht als Tagungsteilnehmer 
Mitarbeiter genau derselben Behoerde, die eine solide Studie fuer ueber-
fluessig haelt? Auch Sie denken dabei an den Muenchhausen-Effekt? Wie will
schliesslich eine Fachbehoerde bzw. Netzagentur im Amateurfunk Relaisfunk-
stellen bis herunter zum letzten Detail koordinieren, wenn sie das Mit- 
oder Gegeneinander von ganzen Funkdiensten nur mit puren Vermutungen und 
Annahmen abhandelt?

Allein eines ist jedenfalls klar: Kommt es zu Stoerungen, dann muessen wir 
laut dem aktuellen Schreiben der BNetzA an die AGZ die Aussendungen ein-
stellen, da Galileo die hoeheren Rechte besitzt. Und jetzt kommt die Katze 
aus dem Sack: Wegen dieser eindeutigen Rechtslage will die BNetzA gar nicht 
erst irgendwelche Vertraeglichkeitsuntersuchungen durchfuehren. Investiti-
onen in 23-cm-Amateurfunkequipment gleichen daher einem Roulette – schliess-
lich soll und wird Galileo nach dem Willen der Europaeischen Kommission 
irgendwann einmal ueberall und omnipraesent sein.

Ralph, DC5JQ


ZUM GUTEN SCHLUSS

(hfs) HamRadio 2day hoeren Sie zusaetzlich sonntags um 11:00 Uhr Ortszeit 
auf 144,320 MHz in SSB mit horizontaler Polarisation vom Standort Wermels-
kirchen (JO31OD) und von 09:00 bis 11:00 Uhr viertelstuendlich im Internet 
ueber das Echolinknetz via DB0AGZ, Node 102249.


Vy 73,
Hermann, DL1EEC


Quelle: http://www.agz-ev.de/

73 de Hans! 


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