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Subj: todesstrafe im Iran wegen Homosexualität!
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Betreff: bitte lesen - Todesstrafe für homosexuellen Teenanger
Hosi-News: Todesstrafe für Homosexuelle Teenager
(gepostet am: 22-07-2005 12:31)
17 und 18 Jahre alt - erhängt, weil sie sich liebten
In der iranischen Stadt Mashad wurden am 19. Juli ein 17- und ein 18-Jähriger
öffentlich gehängt, nachdem sie 14 Monate im Gefängnis waren und mit jeweils 228
Peitschenschlägen gequält wurden, weil sie gleichgeschlechtlichen Sex hatten.
Lediglich als M.A. und A.M. wurden sie von der iranischen Justiz geführt und
Mitglieder des iranischen Parlaments machten ihrem ärger darüber Luft, dass das
Alter der Exekutierten in den Medien veröffentlicht wurde. Anstatt die
Interessen des Staates und der Justiz zu berücksichtigen, würden die Medien
unnötig Aufruhr erzeugen, indem berichtet würde, dass es sich bei den beiden
Erhängten um Buben handelte.
Auf einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex steht in der islamischen
Republik Iran in jedem Fall die Todesstrafe, wobei die Delinquenten unter vier
Todesarten auswählen können: Erhängen, Steinigung, mit dem Schwert in zwei Teile
geteilt werden oder ein Sturz von einem hohen Pfahl.
Wenn zwei nicht blutsverwandte Männer ohne gutzuheissenden Grund unter einer
Decke aufgefunden werden, sind sie dem Gutdünken des Richters überlassen. Seinen
Penis zwischen den Schenkeln eines anderen zu reiben wird mit 100
Peitschenhieben bestraft, ist der "Täter" ein Nicht-Moslem, so bedeutet das für
ihn den Tod. Im Wiederholungsfall aber rettet einem auch der moslemische Glaube
nicht mehr das Leben.
Seinen Ursprung hat diese bizarre Gesetzgebung im Bestreben, alte persische
Gebräuche männlicher Freundschaften, die sich in Umarmungen, Händehalten oder
Küssen ausdrückten zu eliminieren.
Nach Berichten iranischer Menschrechtsorganisationen wurden seit der
Machtergreifung der Ayatollahs 1979 mehr als 4000 schwule und lesbische
IranerInnen exekutiert.
Die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten nun erhängten Teenager verteidigten sich
damit, dass zahlreiche Menschen in ihren jungen Jahren gleichgeschlechtlichen
Sex hätten und dass sie auch nicht gewusst hätten, dass dies strafbar sei. Der
Gerichtshof brachte die Vergewaltigung eines Zwölfjährigen ins Spiel, die jedoch
laut Aussage internationaler BeobachterInnen völlig aus der Luft gegriffen ist,
lediglich der Untermauerung des unmenschlichen Urteils diente und auch in der
Anklage ursprünglich keinerlei Erwähnung fand.
Auch in Österreich ist ein Vertreter des Iran als Botschafter tätig. Zu
erreichen ist der Botschafter unter:
Botschafter der moslemischen Republik Iran
Jauresgasse 9
1030 Wien
PS:
In eigener Sache,Grade in diesen Ländern ist das normal,dass so gut wie alle
BI Sexuell veranlagt sind!
73 55......
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